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Entlassmanagement im Krankenhaus: Von der Entlassplanung zur Anschlussversorgung

Entlassmanagement (auch Entlassungsmanagement, Pflegeüberleitung oder Überleitungsmanagement) ist entscheidend dafür, dass die Versorgung eines Patienten nach dem Krankenhausaufenthalt nahtlos weitergeführt werden kann. Ärzte, Pflege, Sozialdienst, Krankenhausapotheke und externe Nachversorger müssen dafür Informationen, Aufgaben und Termine rechtzeitig koordinieren.

In der Praxis entstehen jedoch häufig Verzögerungen: Die Anschlussversorgung ist noch nicht bestätigt, Verordnungen fehlen, Transporte sind nicht organisiert oder wichtige Informationen erreichen den nächsten Versorger zu spät.

Diese Seite erklärt, wie Entlassmanagement im Krankenhaus funktioniert, welche Beteiligten und Prozesse eine Rolle spielen und was § 39 Abs. 1a SGB V dazu vorgibt.

Abstrakte Illustration des Entlassmanagement-Prozesses im Krankenhaus von der Aufnahme bis zur Anschlussversorgung

Was ist Entlassmanagement im Krankenhaus?

Entlassmanagement umfasst die Planung und Koordination der Versorgung eines Patienten beim Übergang vom Krankenhaus in die weitere Versorgung.

Ziel ist es, notwendige Anschlussmaßnahmen frühzeitig zu erkennen, einzuleiten und so zu koordinieren, dass die Versorgung nach der Entlassung möglichst ohne Unterbrechung fortgeführt werden kann.

Dabei arbeiten verschiedene Beteiligte zusammen – unter anderem der ärztliche Dienst, die Pflege, der Sozialdienst, Patienten und Angehörige sowie externe Leistungserbringer.

Entlassmanagement ist damit mehr als die Organisation des eigentlichen Entlasstermins. Es verbindet medizinische Freigabe, organisatorische Vorbereitung und die Sicherstellung der Anschlussversorgung.

Verzögerungen

Warum Entlassungen im Krankenhaus häufig verzögert werden

Eine Entlassung kann medizinisch bereits möglich sein, obwohl organisatorisch noch nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Medizinische Freigabe steht noch aus
  • Anschlussversorgung ist noch nicht bestätigt
  • Reha oder AHB ist noch nicht organisiert
  • Ambulante Pflege ist noch nicht geklärt
  • Hilfsmittel oder Medikamente sind noch nicht verfügbar
  • Transport ist noch nicht organisiert
  • Informationen für den Nachversorger fehlen
  • Zuständigkeiten zwischen mehreren Beteiligten sind unklar
  • Entlassungsunterlagen sind noch nicht vollständig

Je mehr Beteiligte und Abhängigkeiten eine Entlassung umfasst, desto schwieriger wird es, den tatsächlichen Status eines Patienten in Echtzeit zu erkennen. Wie sich Entlassungsblocker und digitale Koordination früher sichtbar machen lassen, ist ein eigenes Thema.

Rechtsrahmen

Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V

Nach § 39 Abs. 1a SGB V umfasst die Krankenhausbehandlung ein Entlassmanagement zur Unterstützung einer sektorenübergreifenden Versorgung beim Übergang in die Versorgung nach der Krankenhausbehandlung.

Das Krankenhaus muss den individuellen Bedarf für die weitere Versorgung berücksichtigen und notwendige Anschlussmaßnahmen entsprechend einleiten. Dazu gehört insbesondere die koordinierte Vorbereitung der Versorgung nach der Entlassung.

Der gesetzliche Rahmen wird durch den Rahmenvertrag Entlassmanagement ergänzt, der unter anderem die multidisziplinäre Zusammenarbeit, die frühzeitige Bedarfsermittlung, die Einleitung notwendiger Maßnahmen und die Informationsweitergabe an weiterbehandelnde Ärzte und Einrichtungen konkretisiert.

Rechtsgrundlagen: § 39 Abs. 1a SGB V und Rahmenvertrag Entlassmanagement.

Ablauf

Wie läuft Entlassmanagement im Krankenhaus ab?

01

Bedarf erkennen

Bereits während des Krankenhausaufenthalts wird geprüft, welche Unterstützung und Anschlussversorgung nach der Entlassung erforderlich ist.

02

Entlassung planen

Das voraussichtliche Entlassdatum und die notwendigen nächsten Schritte werden festgelegt.

03

Anschlussversorgung organisieren

Reha, AHB, ambulante Pflege, Kurzzeitpflege, Hausarzt, andere Kliniken oder weitere Nachversorger werden einbezogen.

04

Maßnahmen und Unterlagen vorbereiten

Notwendige Verordnungen, Medikamente, Hilfsmittel, Befunde und weitere Informationen werden vorbereitet.

05

Bestätigungen und Übergaben koordinieren

Die beteiligten Stellen bestätigen die geplante Versorgung und erhalten die notwendigen Informationen.

06

Entlassung durchführen

Wenn die medizinischen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Entlassung erfolgen und die Versorgung außerhalb des Krankenhauses nahtlos weitergeführt werden.

Beteiligte

Wer ist am Entlassmanagement beteiligt?

Ärztlicher Dienst

Medizinische Freigabe, Diagnosen, Therapieplanung und notwendige Verordnungen.

Pflege

Pflegebedarf, Versorgungsplanung und Übergabe relevanter Informationen.

Case Management / Sozialdienst

Koordination der Anschlussversorgung und Kommunikation mit externen Leistungserbringern.

Krankenhausapotheke

Medikationsbezogene Vorbereitung und Abstimmung, soweit im jeweiligen Prozess erforderlich.

Patient und Angehörige

Einbindung in die Planung und Abstimmung der weiteren Versorgung.

Externe Nachversorger

Reha/AHB, Hausarzt, ambulante Pflege, Kurzzeitpflege, andere Kliniken und weitere Leistungserbringer.

Anschlussversorgung

Welche Anschlussversorgung kann erforderlich sein?

Je nach individuellem Bedarf können unter anderem folgende Versorgungsformen relevant sein.

  • Reha / Anschlussrehabilitation
  • AHB
  • Hausarzt / weiterbehandelnde Ärzte
  • Ambulante Pflege
  • Kurzzeitpflege
  • Stationäre Pflege
  • Andere Krankenhäuser / Verlegung
  • Hilfsmittelversorgung
  • Häusliche Krankenpflege
  • Weitere Nachversorger

Entlassmanagement digital koordinieren

Viele Entlassprozesse werden weiterhin über Telefon, E-Mail, Fax, Notizen und unterschiedliche Systeme koordiniert. Dadurch ist nicht auf einen Blick erkennbar, welche Voraussetzungen für die Entlassung bereits erfüllt sind und wo noch Verzögerungen entstehen.

Digitale Lösungen können Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Statusinformationen über die beteiligten Bereiche hinweg zusammenführen. Dadurch wird transparenter, welche Schritte bereits abgeschlossen sind und wo noch Handlungsbedarf besteht.

WardPilot ergänzt bestehende KIS-Systeme um eine operative Ebene für die Entlassungskoordination.

Alle relevanten Beteiligten – vom ärztlichen Dienst und der Pflege über Apotheke und Transport bis hin zu AHB und Nachversorgung – haben jederzeit einen gemeinsamen Überblick über laufende Prozesse und offene Aufgaben.

Mehr über WardPilot

Von der einzelnen Entlassung zum Überblick über die Station

Wirksame Entlassungskoordination betrifft nicht nur einzelne Patienten. Stations- und Leitungsteams benötigen einen verlässlichen Überblick über die gesamte Station – die Verbindung zwischen Entlasszeitpunkt und Bettenmanagement und Krankenhauskapazität wird damit planbar:

  • Geplante Entlassungen
  • Medizinische Freigaben
  • Offene organisatorische Schritte
  • Fehlende Bestätigungen
  • Nachversorgungsstatus
  • Verzögerungsgründe
  • Geplante Entlasszeitpunkte
FAQ

Häufige Fragen zum Entlassmanagement

Entlassungen planbarer koordinieren

WardPilot integriert sich in bestehende KIS-Systeme und unterstützt die operative Entlassungskoordination, ohne das führende System des Krankenhauses zu ersetzen.