KHZG-Förderung für digitales Entlassmanagement: Anforderungen & Umsetzung
Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) stellt Krankenhäusern Fördermittel für die Digitalisierung bereit. Einer der zentralen Hebel für mehr Effizienz ist das digitale Entlassmanagement: Wer Entlassungen frühzeitig plant, Blocker erkennt und die Anschlussversorgung strukturiert koordiniert, kann Bettenkapazitäten besser nutzen und die Versorgungsqualität sichern.
Diese Seite erklärt, welche KHZG-Fördertatbestände für das Entlassmanagement relevant sind, welche Anforderungen Krankenhäuser erfüllen müssen und wie WardPilot als operative Ebene auf dem bestehenden KIS diese Kriterien unterstützt.
Was regelt das Krankenhauszukunftsgesetz?
Das KHZG wurde geschaffen, um Krankenhäuser bei der Einführung moderner digitaler Infrastruktur zu unterstützen. Gefördert werden Investitionen in Patientenportale, digitale Dokumentation, Medikationsmanagement, IT-Sicherheit und sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen.
Die konkreten Fördervoraussetzungen sind in der Krankenhauszukunftsfonds-Verordnung (KHSFV) sowie den zugehörigen Anforderungskatalogen festgelegt. Krankenhäuser müssen bei der Beantragung nachweisen, dass die geplante Lösung die definierten Kriterien erfüllt.
Rechtsgrundlagen: KHZG auf bundesgesundheitsministerium.de und Krankenhauszukunftsfonds.
Welche KHZG-Bereiche betreffen Entlassmanagement?
Entlassmanagement ist kein isolierter Fördertatbestand, sondern überschneidet sich mit mehreren KHZG-Förderbereichen. Für Krankenhäuser ist entscheidend, dass eine Lösung diese Schnittstellen abdeckt.
Fördertatbestand 2: Patientenportale
Patientenportale sollen Kommunikation beschleunigen und die Versorgungsqualität verbessern. Der Fördertatbestand umfasst digitales Aufnahme- und Behandlungsmanagement sowie das Entlassungs- und Überleitungsmanagement zu nachgelagerten Leistungserbringern.
Fördertatbestand 3: Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation
Ziel ist es, die Verfügbarkeit der Pflege- und Behandlungsdokumentation zu erhöhen und gleichzeitig den Erstellungsaufwand zu verringern. Systeme zur strukturierten, interoperablen Dokumentation werden gefördert.
Fördertatbestand 5: Digitales Medikationsmanagement
Die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) soll durch digitale Medikationsmanagement-Maßnahmen erhöht werden. Dazu gehört die durchgehende digitale Dokumentation und ständige Verfügbarkeit der Medikationsinformationen.
Was Krankenhäuser bei der Beantragung nachweisen müssen
Im Kontext der KHZG-Förderung werden bestimmte Anforderungen an digitale Entlasslösungen als verbindliche Muss-Kriterien behandelt. Muss-Kriterium 2 betrifft dabei die digitale Unterstützung des Entlassungs- und Überleitungsmanagements.
Digitale Entlassungs- und Überleitungskoordination
Lösungen müssen den Austausch zwischen Krankenhaus und nachgelagerten Leistungserbringern strukturieren: Bestätigungen, Termine, Unterlagen und offene Aufgaben müssen nachvollziehbar werden.
Interoperabilität mit bestehenden Systemen
Eine förderfähige Lösung sollte sich in die vorhandene KIS-/EHR-Landschaft einfügen und Daten über HL7 FHIR oder etablierte Schnittstellen nutzen, anstatt Silos zu schaffen.
Messbarer Beitrag zur Prozessqualität
Krankenhäuser müssen nachweisen können, dass die Investition den Entlassungsprozess beschleunigt, Engpässe reduziert und die Versorgungskontinuität verbessert.
Wie WardPilot die KHZG-Anforderungen erfüllt
WardPilot ist als operative Intelligence-Layer konzipiert: Er ergänzt das bestehende KIS/EHR um eine koordinierende Ebene für Entlassungen, ohne Systeme zu ersetzen.
Ärztliche Freigabe & Entlassbrief
WardPilot unterstützt die strukturierte Übergabe ärztlicher Informationen, die Vorbereitung des Entlassbriefs und die Weitergabe an nachgelagerte Versorger.
Multidisziplinäre Koordination
Ärzte, Pflege, Case Management, Apotheke, Transport und externe Nachversorger arbeiten in einem gemeinsamen operativen Überblick statt in getrennten Kanälen.
Medikations- & AMTS-Relevanz
Medikationsstatus, offene Verordnungen und Wechselwirkungsprüfungen werden in den Entlassungsprozess integriert, was den Anforderungen des digitalen Medikationsmanagements entspricht.
KIS-/EHR-Integration
WardPilot wird als operative Ebene auf bestehende Systeme wie ORBIS, SAP IS-H oder Epic aufgesetzt und nutzt HL7 FHIR, um Daten nahtlos zu übernehmen.
Transparenz & Controlling
Stationsleitungen erhalten einen Echtzeit-Überblick über geplante Entlassungen, offene Blocker und Verzögerungsgründe – die Basis für einen nachweisbaren Qualitätsgewinn.
SGB-V-Konformität
Die Lösung unterstützt Krankenhäuser dabei, die Anforderungen nach § 39 Abs. 1a SGB V sowie des Rahmenvertrags Entlassmanagement operativ umzusetzen.
Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V
Unabhängig von der KHZG-Förderung ist Entlassmanagement bereits gesetzlich verankert: Nach § 39 Abs. 1a SGB V umfasst die Krankenhausbehandlung ein Entlassmanagement zur Unterstützung einer sektorenübergreifenden Versorgung.
Das Krankenhaus muss den individuellen Bedarf für die weitere Versorgung berücksichtigen und notwendige Anschlussmaßnahmen einleiten. Der Rahmenvertrag Entlassmanagement ergänzt diese Vorgabe um die konkrete Zusammenarbeit der Beteiligten und die Informationsweitergabe.
Eine KHZG-förderfähige digitale Lösung sollte diese gesetzlichen Anforderungen nicht nur technisch abbilden, sondern den klinischen Alltag spürbar entlasten.
Rechtsgrundlage: § 39 Abs. 1a SGB V und Rahmenvertrag Entlassmanagement.
Häufige Fragen zur KHZG-Förderung für Entlassmanagement
KHZG-konformes Entlassmanagement umsetzen
WardPilot unterstützt Krankenhäuser dabei, die KHZG-Anforderungen für digitales Entlassmanagement zu erfüllen – als Ergänzung zu bestehenden KIS-/EHR-Systemen.