KHZG-Förderung für digitales Entlassmanagement: Anforderungen & Umsetzung
Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) stellt Krankenhäusern Fördermittel für die Digitalisierung bereit. Digitales Entlassmanagement kann dabei einen wichtigen Beitrag zur Effizienz leisten: Wer Entlassungen frühzeitig plant, Blocker erkennt und die Anschlussversorgung strukturiert koordiniert, kann Bettenkapazitäten besser nutzen und die Versorgungskontinuität verbessern.
Diese Seite erklärt, welche KHZG-Fördertatbestände für das Entlassmanagement relevant sind, welche Anforderungen Krankenhäuser erfüllen müssen und wie WardPilot als digitale Lösung auf dem bestehenden KIS diese Kriterien unterstützt.

Was regelt das Krankenhauszukunftsgesetz?
Das KHZG wurde geschaffen, um Krankenhäuser bei der Einführung moderner digitaler Infrastruktur zu unterstützen. Gefördert werden Investitionen in Patientenportale, digitale Dokumentation, Medikationsmanagement, IT-Sicherheit und sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen.
Die konkreten Fördervoraussetzungen sind in der Krankenhauszukunftsfonds-Verordnung (KHSFV) sowie in den zugehörigen Anforderungskatalogen festgelegt. Krankenhäuser müssen bei der Beantragung nachweisen, dass die geplante Lösung die definierten Kriterien erfüllt.
Rechtsgrundlagen: KHZG auf bundesgesundheitsministerium.de und Krankenhauszukunftsfonds.
Welche KHZG-Bereiche betreffen Entlassmanagement?
Entlassmanagement (auch Entlassungsmanagement, Pflegeüberleitung oder Überleitungsmanagement) ist kein isolierter Fördertatbestand, sondern überschneidet sich mit mehreren KHZG-Förderbereichen. Für Krankenhäuser ist entscheidend, dass eine Lösung diese Bereiche sinnvoll miteinander verbindet.
Fördertatbestand 2: Patientenportale
Patientenportale sollen die Kommunikation beschleunigen und die Versorgungsqualität verbessern. Der Fördertatbestand umfasst digitales Aufnahme- und Behandlungsmanagement sowie das Entlassungs- und Überleitungsmanagement zu nachgelagerten Leistungserbringern.
Fördertatbestand 3: Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation
Ziel ist es, die Verfügbarkeit der Pflege- und Behandlungsdokumentation zu erhöhen und gleichzeitig den Erstellungsaufwand zu verringern. Systeme zur strukturierten, interoperablen Dokumentation werden gefördert.
Fördertatbestand 5: Digitales Medikationsmanagement
Die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) soll durch digitales Medikationsmanagement verbessert werden. Dazu gehören die durchgehende digitale Dokumentation und die ständige Verfügbarkeit von Medikationsinformationen.
Was Krankenhäuser bei der Beantragung nachweisen müssen
Im Kontext der KHZG-Förderung gelten bestimmte Anforderungen an digitale Entlasslösungen als verbindliche Muss-Kriterien. Muss-Kriterium 2 betrifft dabei die digitale Unterstützung des Entlassungs- und Überleitungsmanagements.
Digitale Entlassungs- und Überleitungskoordination
Lösungen müssen den Austausch zwischen Krankenhaus und nachgelagerten Leistungserbringern strukturieren: Bestätigungen, Termine, Unterlagen und offene Aufgaben müssen nachvollziehbar werden.
Interoperabilität mit bestehenden Systemen
Eine förderfähige Lösung sollte sich in die vorhandene KIS-Landschaft integrieren und bestehende HL7-/FHIR-Schnittstellen nutzen, anstatt zusätzliche Datensilos zu schaffen.
Messbarer Beitrag zur Prozessqualität
Krankenhäuser müssen nachweisen können, dass die Investition den Entlassungsprozess beschleunigt, Engpässe reduziert und die Versorgungskontinuität verbessert – und damit einen messbaren Beitrag zur besseren Nutzung von Krankenhauskapazitäten leistet.
Wie WardPilot die KHZG-Anforderungen unterstützt
WardPilot ist als operativer Intelligence Layer konzipiert und ergänzt das bestehende KIS um eine koordinierende Ebene für Entlassungen, ohne bestehende Systeme zu ersetzen.
Ärztliche Freigabe & Entlassbrief
WardPilot unterstützt die strukturierte Übergabe ärztlicher Informationen, die Vorbereitung des Entlassbriefs und die Weitergabe relevanter Informationen an nachgelagerte Versorger.
Multidisziplinäre Koordination
Ärzte, Pflege, Sozialdienst, Case Management, Apotheke und Transport arbeiten in einem gemeinsamen operativen Überblick statt in getrennten Kanälen.
Medikationsmanagement & Arzneimitteltherapiesicherheit
Medikationsstatus, offene Verordnungen und Wechselwirkungsprüfungen werden in den Entlassungsprozess integriert und unterstützen ein strukturiertes digitales Medikationsmanagement.
KIS-Integration
WardPilot wird als operative Ebene auf bestehende Systeme aufgesetzt und nutzt HL7/FHIR-Schnittstellen, um relevante Daten in den Entlassungsprozess zu integrieren.
Transparenz & Controlling
Stationsleitungen erhalten einen Echtzeit-Überblick über geplante Entlassungen, offene Blocker und Verzögerungsgründe – eine Grundlage für die gezielte Verbesserung der Entlassungsprozesse.
SGB-V-Konformität
Die Lösung unterstützt Krankenhäuser dabei, die Anforderungen nach § 39 Abs. 1a SGB V sowie des Rahmenvertrags Entlassmanagement operativ umzusetzen.
Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V
Unabhängig von der KHZG-Förderung ist Entlassmanagement bereits gesetzlich verankert: Nach § 39 Abs. 1a SGB V umfasst die Krankenhausbehandlung ein Entlassmanagement zur Unterstützung einer sektorenübergreifenden Versorgung.
Das Krankenhaus muss den individuellen Bedarf für die weitere Versorgung berücksichtigen und notwendige Anschlussmaßnahmen einleiten. Der Rahmenvertrag Entlassmanagement ergänzt diese Vorgabe um die konkrete Zusammenarbeit der Beteiligten und die Informationsweitergabe.
Eine KHZG-förderfähige digitale Lösung sollte diese gesetzlichen Anforderungen nicht nur technisch unterstützen, sondern den klinischen Alltag spürbar entlasten.
Rechtsgrundlage: § 39 Abs. 1a SGB V und Rahmenvertrag Entlassmanagement.
Häufige Fragen zur KHZG-Förderung für Entlassmanagement
Digitales Entlassmanagement im Rahmen der KHZG-Anforderungen umsetzen
WardPilot unterstützt Krankenhäuser dabei, die relevanten Anforderungen für digitales Entlassmanagement umzusetzen – als operative Ergänzung zu bestehenden KIS-Systemen.